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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die EDV-BV output management GmbH & Co. KG (nachfolgend EDV-BV genannt) vertreibt Standard-Softwarelösungen für elektronisches Informations-, Dokumenten- und Output- Management wie z.B. Systeme für elektronische Archivierung, Dokumentenerfassung, -verwaltung,    -klassifizierung, Print-Output-Management sowie Hardware.

Daneben erbringt EDV-BV auf Wunsch des Kunden Beratungs-, Schulungs- und sonstige produkt- bzw. lösungsbezogene Leistungen und unterstützt den Kunden bei der Implementierung der Softwarelösungen in seiner Systemumgebung.

 

1.          Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss

1.1        Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von EDV-BV gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

1.2        Mündliche und fernmündliche Erklärungen von nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern von EDV-BV sowie von solchen getroffene Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von EDV-BV schriftlich bestätigt wurden.

1.3        Abbildungen, Beschreibungen, Gewichtsangaben usw. in Angeboten, Preislisten, Präsentationen, Analysen oder sonstige Informationen, ggf. mitgeteilt in Drucksachen oder in elektronischer Form, sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur maßgebend, sofern sie von EDV-BV ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere auch für vom Hersteller gemachten Angaben und Produktbeschreibungen („produktbezogene Angaben“).

1.4        EDV-BV behält sich an Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages auf Verlangen von EDV-BV unverzüglich an diese zurückzugeben.

 

2.          Versand und Gefahrübergang

Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von EDV-BV an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Wird der Versand der Ware durch den  Kunden  oder dessen Beauftragten verzögert, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware bereits zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

3.          Preise und Zahlungsbedingungen

3.1        Die Preise von EDV-BV verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Geschäftssitz von EDV-BV zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Versandkosten (inkl. Porto und Verpackung) werden gesondert berechnet.

Bei Lieferung in EU-Mitgliedsstaaten enthalten die Preise keine Umsatzsteuer und sind im Sinne einer sog. innergemeinschaftlichen Lieferung steuerbefreit. Sollte der Kunde kein Unternehmer im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts sein, so enthalten Rechnungen an ihn das Entgelt zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer des jeweiligen Mitgliedsstaates. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten gilt Vorstehendes entsprechend.

3.2        Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, sind Rechnungen von EDV-BV binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.

3.3        Zahlungen des Kunden werden in folgender Reihenfolge auf die ihm  gegenüber bestehenden fälligen Forderungen angerechnet: Kosten, Zinsen, Schadensersatz, Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen. Bei Bestehen mehrerer gleichartiger Forderungen wird zunächst diejenige getilgt, für die die geringste Sicherheit vorhanden ist, unter mehreren gleich sicheren zunächst die ältere und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig.

3.4        Die Aufrechnung ist gegenüber EDV-BV nur mit von ihr anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.  Zurückbehaltungsrechte  des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht, dürfen Zahlungen durch den Kunden nur in dem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen steht.

3.5        Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch von EDV-BV auf Vergütung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft des Kunden gefährdet wird, ist EDV-BV berechtigt, eigene Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag erst dann zu erfüllen, wenn der Kunde innerhalb einer von EDV-BV bestimmten angemessenen Frist entweder die hierfür  vereinbarte   Vergütung entrichtet oder ausreichende Sicherheit für sie geleistet hat. EDV-BV darf vom Vorliegen mangelnder Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft des Kunden insbesondere ausgehen, wenn

-            der Kunde mit fälligen, unbestrittenen und nicht einredebehafteten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu EDV-BV mehr als 4 Wochen in Verzug gerät,

-            von ihm hingegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder ein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde.

Weitergehende Ansprüche und Rechte von EDV-BV bleiben hiervon unberührt.

 

4.          Lieferungen und Lieferverzögerungen

4.1        Lieferfristen und Termine für die Erbringung von Leistungen sind für EDV-BV nur bei gesonderter schriftlicher Bestätigung durch EDV-BV und endgültiger Festlegung bindend. In Tagen, Wochen oder Monaten, d.h. nicht als genaues Kalenderdatum angegebene Lieferfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindliche Lieferziele. In diesem Fall darf der Kunde EDV-BV nach Ablauf des vorgesehenen Zeitpunkts unter angemessener Fristsetzung schriftlich zur Erbringung der ausstehenden Leistungen auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.

4.2        Zu Teillieferungen unter Berechnung der anteiligen Vergütung ist EDV-BV stets berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. EDV-BV übernimmt etwaige auf Grund der Teillieferung zusätzlich anfallenden Versandkosten, es sei denn die Teillieferung wurde vereinbart oder erfolgt auf Wunsch des Kunden.

4.3        EDV-BV darf ferner eine Ware liefern, deren Beschaffenheit von der bestellten Ware geringfügig abweicht (z.B. in Maßen, Gewicht etc.), wenn die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.

4.4        Erbringt EDV-BV die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Fälligkeit nicht innerhalb einer EDV-BV hierfür vom Kunden gesetzten angemessenen Leistungsfrist, so kann der Kunde nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und - sofern EDV-BV nicht ihr fehlendes Verschulden nachweist - nach Maßgabe der Ziffer 7 Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen gemäß § 284 BGB verlangen, es sei denn, EDV-BV musste hiermit nicht rechnen.

4.5        Übt der Kunde die in vorstehender Ziffer 4.4 genannten Rechte nicht innerhalb einer von EDV-BV schriftlich gesetzten angemessenen Frist aus, so bedarf die Ausübung dieser Rechte des fruchtlosen Ablaufs einer weiteren EDV-BV vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Leistungsfrist.

4.6        Ist oder wird die von EDV-BV vertraglich geschuldete Leistung für diese oder jedermann unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und – sofern EDV-BV nicht nachweist, dass EDV-BV die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat - nach Maßgabe der Ziffer 7 statt der Leistung Ersatz seines Schadens oder Ersatz seiner Aufwendungen gemäß § 284 BGB zu verlangen. Dies gilt auch, wenn bei der vereinbarten Lieferung gleichartiger Waren die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und der Kunde an der Teilleistung kein Interesse hat.

4.7        Bei Lieferverzögerungen aufgrund für EDV-BV unvorhersehbarer Hindernisse, die EDV-BV auch durch vernünftigerweise zu erwartende Vorsichtsmaßnahmen nicht vermeiden konnte (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Materialbeschaffung, behördliche Eingriffe etc., Hindernisse in der Sphäre der Lieferanten von EDV-BV), verlängern sich Lieferfristen angemessen. Verzögert sich die Lieferung infolge der vorstehend genannten Hindernisse um mehr als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ist in Folge derartiger Ereignisse die Lieferung unmöglich oder für EDV-BV unzumutbar, steht auch EDV-BV ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu.

 

5.          Pflichten des Kunden

5.1        Der Kunde wird die ihm von EDV-BV gelieferte Ware unverzüglich untersuchen. Etwaige Mängel sind EDV-BV vom Kunden innerhalb von 2 Werktagen ab Ablieferung, bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung anzuzeigen. Im Falle der nicht oder nicht rechtzeitigen Anzeige von Mängeln gilt die gelieferte Ware in Bezug auf diese Mängel als genehmigt; Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß Ziffer 6 sind ausgeschlossen.

5.2        Der Kunde stellt EDV-BV auf deren Anfordern sämtliche für die Erbringung von Beratungsleistungen gemäß Ziffer 8.1 erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie ggf. Softwarekomponenten zur Verfügung und gewährt EDV-BV Einblick in die beim ihm vorhandene Systemumgebung (Hard- und Betriebssoftware). Der Kunde stellt des Weiteren auf seine Kosten sicher, dass die für eine Nutzung der Software durch EDV-BV im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit und/oder Implementierung der von EDV-BV erworbenen Software erforderlichen Rechte vorhanden sind. Der Kunde erkennt an, dass die Beratungsleistungen und Empfehlungen von EDV-BV auf der Basis der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen erfolgen.

5.3        Eine Haftung von EDV-BV gemäß Ziffer 7 für Schäden, die ihre Ursache in unrichtigen oder unvollständigen Informationen oder Unterlagen des Kunden (vgl. Ziffer 5.2) haben, ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch EDV- BV ausgeschlossen.

5.4        Der Kunde ergreift, u. a. bei der Lieferung von Softwareprodukten, zur Vermeidung des Verlustes von Daten und Programmen eigenständig angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere im Wege der regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme (Backup), die der Höhe eines Schadens im Verlustfalle ausreichend Rechnung tragen.

5.4      Erfüllt der Kunde die in Ziffern 5.2 genannten Pflichten innerhalb einer ihm von EDV- BV schriftlich gesetzten angemessenen Frist nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann EDV-BV nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

 

6.          Gewährleistung

6.1        EDV-BV  leistet  für  die  Mangelfreiheit  ihrer  Lieferung   bis   zum   Ablauf   von einem Jahr ab Ablieferung Gewähr.

6.2        Bei der Lieferung von Soft- und Hardware beschränkt sich die Gewährleistung auf Mängel, die  reproduzierbar sind. Der Mangel muss entweder im Falle  der Rücksendung der gelieferten Ware bei EDV-BV oder beim Kunden in Anwesenheit eines EDV-BV-Mitarbeiters reproduzierbar sein.

6.3        Ist die Lieferung mit einem Mangel behaftet, hat EDV-BV nach ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel zu beseitigen oder neu zu liefern (Nacherfüllung). Hierbei trägt EDV-BV die Aufwendungen, die zur Durchführung der Nacherfüllung erforderlich sind. Der Kunde trägt jedoch die EDV- BV im Zusammenhang mit der Überprüfung der als mangelhaft gerügten Ware entstehenden Transport-, Arbeits- und sonstigen Kosten, wenn die Mängeluntersuchung ergibt, dass der vom Kunden angezeigte Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von EDV-BV unterliegt.

Werden im Rahmen der Nacherfüllung alle oder einzelne Bestandteile der Lieferung durch neue ersetzt, so gehen die ausgetauschten Bestandteile in das Eigentum von EDV-BV über.

6.4        Schlägt die (ggf. mehrfache) Nacherfüllung fehl oder lässt EDV-BV eine hierfür schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Gegenleistung mindern oder im Falle der Erheblichkeit des Mangels vom Vertrag zurücktreten und – sofern EDV-BV nicht ihr fehlendes Verschulden bezüglich des erheblichen Mangels nachweist – nach Maßgabe der Ziffer 7 Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen gemäß § 284 BGB verlangen, es sei denn, EDV-BV musste hiermit nicht rechnen.

6.5        Übt der Kunde die in vorstehender Ziffer 6.4 genannten Rechte nicht innerhalb einer von EDV-BV schriftlich gesetzten angemessenen Frist aus, so bedarf die Ausübung dieser Rechte des fruchtlosen Ablaufs einer weiteren EDV-BV vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist.

6.6        Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn

-            beigefügte Betriebs- oder Wartungsanweisungen vom Kunden nicht befolgt werden bzw. die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder an einem nach den  Vorschriften  des  Herstellers  nicht  geeigneten  Ort  aufgestellt  wird  oder

-            der Kunde oder ein nicht berechtigter Dritter in die gelieferte Ware eingegriffen oder hieran Änderungen vorgenommen hat es sei denn, der Kunde weist nach, dass vorstehende Handlungen die Nacherfüllung gemäß 6.3, insbesondere die Überprüfungs- und Mängelbeseitigungsarbeiten von EDV-BV nicht oder nur unwesentlich erschweren.

6.7        Keine Gewähr wird übernommen für die Eignung der von EDV-BV gelieferten Ware, insbesondere der Software, zu einem bestimmten Verwendungszweck, es sei denn, die jeweilige Verwendungsmöglichkeit ergibt sich konkret aus der einer Ware beigefügten schriftlichen Anleitung oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck wurde ausdrücklich von EDV-BV bestätigt.

6.8        Es ist nach dem Stand der Technik auch bei sorgfältigster Programmierung nicht möglich, Fehler in Computerprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. EDV-BV übernimmt daher insbesondere keine Gewähr

-            für die Fehlerfreiheit der von ihr vertriebenen Software, soweit es sich um unerhebliche
Fehler handelt sowie

-            für die mit der Software erzielten Ergebnisse.

6.9        Im Falle einer Fehlerhaftigkeit von produktbezogenen Angaben des Herstellers, die sich EDV-BV nicht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, und  hierdurch  bedingter Mängel der gelieferten Ware stehen dem Kunden die in diesem Abschnitt bestimmten Gewährleistungsansprüche gegen EDV-BV nur zu, wenn und soweit EDV-BV Hersteller ist oder eine vorherige gerichtliche Inanspruchnahme des Herstellers ohne Verschulden des Kunden erfolglos geblieben oder für den Kunden unzumutbar ist. EDV-BV tritt bereits jetzt ihr gegen einen Hersteller auf Grund fehlerhafter produktbezogener Angaben des Herstellers im Hinblick auf die gelieferte Ware künftig zustehende Gewährleistungsansprüche an den Kunden ab. Beim Hersteller nicht beizutreibende Kosten werden von EDV-BV getragen.

 

7           Haftung

7.1        Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von EDV-BV gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung in Vertrags- oder sonstigen Schuldverhältnissen, Vorliegen eines Leistungshindernisses bei Vertragsschluss, Verletzung von Pflichten zur Rücksichtnahme, unerlaubte Handlung etc.) außer für:

-            Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

-            Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch EDV-BV oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die EDV-BV eine Garantie übernommen hat,

-            Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von EDV-BV selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie

-            Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

7.2        EDV-BV haftet bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und dann nur begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für EDV-BV vorhersehbaren Schadens.

Im Übrigen ist eine Haftung von EDV-BV bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.

 

7.3        Soweit EDV-BV nach vorstehenden Ziffer 7.2 haftet, ist die Haftung gegenüber dem Kunden pro Schadensfall auf das Dreifache  des  Netto-Verkaufspreises  der gelieferten Ware bzw. des Netto-Honorars für eine Beratungsleistung gemäß Ziffer 8, mit der die haftungsbegründende Pflichtverletzung in Zusammenhang steht, beschränkt. Droht ein höherer Schaden, macht der Kunde EDV-BV rechtzeitig in jedem Einzelfall hierauf aufmerksam.

7.4        Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren

-            im Falle der Mängelgewährleistung gemäß Ziffer 6 in einem Jahr ab Ablieferung der Ware;

-            in allen sonstigen Fällen in einem Jahr beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunden von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren die Ansprüche in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und ohne Rücksicht auf Ihre Entstehung und die Kenntnis

-            oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (Höchstfrist).

7.5        Die verschuldensunabhängige Haftung von EDV-BV im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8           Beratung, Schulung und sonstige produktbezogene Leistungen

8.1        EDV-BV berät den Kunden auf seinen Wunsch im Rahmen der sog. Konfigurationsentwicklung bei der Auswahl einer für die  intendierten Anwendungsbereiche geeigneten Softwarelösung unter Berücksichtigung der beim Kunden vorhandenen Systemumgebung. Die diesbezüglichen Mitwirkungspflichten des Kunden bestimmen sich gemäß Ziffer 5.2.

Dem Kunden ist bekannt, dass das Zusammenspiel von Programmkomponenten verschiedener Hersteller zu Funktionsstörungen bzw. –ausfällen führen kann, wenn diese nicht zueinander kompatibel sind. Erklärt EDV-BV schriftlich, dass bestimmte Programmkomponenten zueinander kompatibel sind, so erstreckt sich diese Zusicherung lediglich auf die in der schriftlichen Erklärung ausgewiesenen Programmkomponenten. Setzt der Kunde darüber hinausgehende Programmkomponenten ein, so geschieht dies auf eigene Gefahr des Kunden, sofern EDV-BV nicht zuvor die Kompatibilität der hinzuzufügenden Komponenten schriftlich bestätigt hat.

8.2        EDV-BV unterstützt den Kunden auf seinen Wunsch bei der Implementierung der erworbenen Soft- und Hardware in der Systemumgebung des Kunden

8.3        EDV-BV übernimmt auf Wunsch des Kunden die Schulung von Personal des Kunden im Umgang mit der erworbenen Software.

8.4        Die Parteien stimmen die konkreten Zeiten und Orte für die Vornahme von Beratungsleistungen und sonstigen produktbezogenen Leistungen gemeinsam ab. Wird nichts anderes bestimmt, kann EDV-BV Zeit und Ort selbst bestimmen.

8.5        Die Abrechnung der produktbezogenen Leistungen gemäß Ziffern 8.1 bis 8.3 erfolgt aufwandsbezogen nach Personentagen auf Grund der jeweils aktuellen Preisliste von EDV-BV ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Produktbezogene Leistungen werden kalendermonatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten die Regelungen in Ziffer 3.

8.6        Der Vergütungsanspruch von EDV-BV für Leistungen nach dieser Ziffer 8 besteht unabhängig von einem Erwerb von Soft- und Hardwareprodukten durch den Kunden.

 

9           Eigentumsvorbehalt

9.1        Das Eigentum an sämtlichen von EDV-BV gelieferten Waren - auch an bereits bezahlten – behält sich EDV-BV bis zur vollständigen Erfüllung  sämtlicher Forderungen, die EDV-BV aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, vor.

9.2        Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte und Ansprüche an EDV-BV ab; EDV-BV nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, EDV-BV von einer Pfändung oder Beschlagnahme des Sicherungsgutes oder einer sonstigen Verfügung eines Dritten hierüber  unverzüglich  zu benachrichtigen.

9.3        Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder bei  einer sonstigen unmittelbar drohenden Gefahr für die EDV-BV zustehenden Eigentumsrechte ist EDV-BV berechtigt, die Vorbehaltsware sicherzustellen und in Besitz zu nehmen. Sofern nicht § 503 Abs. 2 BGB Anwendung findet, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

10         Lizenzbedingungen

Für die durch den Kunden erworbenen Softwareprodukte gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers, soweit sich diese mit der Einräumung und Ausgestaltung von Nutzungsrechten befassen. Im Übrigen gelten diese Geschäftsbedingungen vorrangig.

 

11         Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

11.1      Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.2      Ausschließlicher Erfüllungsort für Liefer- und Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz von EDV-BV.

11.3      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Nabburg. Dasselbe gilt für evtl. Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. EDV-BV ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.4      Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und EDV-BV gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

- Ende der Vertragsbedingungen -

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